Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sind von entscheidender Bedeutung. Um diese zu gewährleisten, spielen arbeitsmedizinische Vorsorgen eine wichtige Rolle. Doch was ist das genau, wann kann ich zur Vorsorge und wann muss ich teilnehmen?

Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst eine Reihe von Untersuchungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit der Mitarbeitenden im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen. Diese Vorsorgen dienen der Früherkennung von arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken und ermöglichen eine rechtzeitige Intervention. Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden sich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist genau festgelegt, welche Anlässe dazu führen, dass der Unternehmende seinen Mitarbeitenden die Vorsorge ermöglichen muss.

Arten von Vorsorgen

Es gibt verschiedene Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen, die je nach Tätigkeitsbereich und Risiken am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Grundlage ist immer die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Als persönliche Schutzmaßnahme kann diese Bestandteile des Schutzkonzeptes sein. Prinzipiell werden Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen unterschieden. Zu Pflicht- und Angebotsvorsorgen müssen Unternehmende ihre Mitarbeitenden einladen. Bei einer Angebotsvorsorge kann der Mitarbeitende teilnehmen, bei der Pflichtvorsorge muss er dies sogar. Ansonsten darf er nicht mit der gefährdenden Tätigkeit beschäftigt werden. Anlässe, die eine Vorsorge auslösen können z.B. Tätigkeiten in Lärmbereichen, Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen oder auch beruflich bedingte Auslandsaufenthalte in den Tropen oder Subtropen sein.

Ablauf der Vorsorgen

Während arbeitsmedizinischer Vorsorge werden verschiedene Parameter wie Gesundheitszustand, körperliche Belastbarkeit, Seh-, Hörvermögen, individuelle Risikofaktoren und weitere Aspekte aufgenommen und beurteilt. Der Betriebsarzt führt diese Untersuchungen durch und berät die Mitarbeitenden zu präventiven Maßnahmen. Dabei gilt wie bei jedem anderen ärztlichen Gespräch auch hier die ärztliche Schweigepflicht.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Sie tragen zur Prävention, Früherkennung und individuellen Beratung bei und ermöglichen es, rechtzeitig auf potenzielle Gesundheitsrisiken zu reagieren. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen mir als Betriebsärztin in Frankfurt am Main, Unternehmen und Mitarbeitenden ist entscheidend, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.