Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Seit 2004 besteht die gesetzliche Verpflichtung länger erkrankten Mitarbeitern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Ziel dabei ist, dass Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert und der Arbeitsplatz erhalten und gesichert wird. Gesetzliche Grundlage ist dabei §167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein BEM-Verfahren jedem Beschäftigten angeboten werden muss, der innerhalb eines Jahres sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Dabei ist unerheblich, welche Erkrankungen vorliegen oder ob beispielsweise eine Schwerbehinderung vorliegt.
Die Teilnahme am BEM ist für den Beschäftigten freiwillig. Die Teilnahme von betrieblichen Interessenvertretungen, Betriebsarzt oder Schwerbehindertenvertretung ist in vielen Fällen sehr sinnvoll.
Oftmals gibt es hier Nachholbedarf, da das Angebot durch das Unternehmen in vielen Fällen unterbleibt. Wird das Angebot aber gemacht und entsprechend erläutert, wird das BEM von den berechtigten Mitarbeitern gerne angenommen.
Ein BEM agiert auf verschiedenen Ebenen und soll dadurch die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten bestmöglich erhalten.
- Medizinische Ebene: Blick auf den Erhalt der Leistungsfähigkeit
- Psychische Ebene: Blick auf Motivation und Selbstwirksamkeit
- Soziale Ebene: Blick auf Unterstützung durch professionelle Helfer, direkte Vorgesetzte und Kollegen
- Betriebliche Ebene: Blick auf die Entwicklung von Unterstützungsstrukturen und die Gestaltung von Arbeitsanforderungen bzw. -bedingungen
Nicht zu verwechseln ist das BEM mit der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Als mögliche Maßnahme kann diese aber Teil eines BEM sein.
Return to work (RTW)
Über den eigentlichen BEM-Prozess hinaus geht das Konzept von Return to work (RTW). Im Mittelpunkt stehen die Mitarbeiter, die wegen Erkrankung länger ausgefallen sind und möglichst frühzeitig wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Optimalerweise beginnt der Prozess bereits während der Erkrankung. Ziel dabei ist, dass der Krankheitsverlauf günstig beeinflusst wird und eine Rückkehr nachhaltig geschehen kann.
Sei es bei BEM oder bei RTW: Als wichtiger Ansprechpartner sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden spielt die Betriebsärztin eine wichtige Rolle in diesen Prozessen.
Ihre Betriebsärztin im Rhein-Main-Gebiet
Ich bin Fachärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin in Frankfurt.
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