Ihre Betriebsarzt-Praxis für Frankfurt, Darmstadt und Rhein-Main
Arbeitsmedizin mit Begeisterung
Ihre Betriebsarzt-Praxis für Frankfurt, Darmstadt und Rhein-Main
Einen gar nicht so kleinen Teil unseres Lebens verschlafen wir. Einen Großteil unserer Zeit verbringen wir mit Arbeit. Sie spielt damit eine zentrale Rolle in unserem Leben. Nicht ohne Grund gibt es daher eine eigene medizinische Fachrichtung, die sich nur um dieses Thema kümmert: die Arbeitsmedizin. Ihr habe ich mich mit Begeisterung verschrieben.
Arbeitsmedizin mit Begeisterung
Ihre Betriebsarzt-Praxis für Frankfurt, Darmstadt und Rhein-Main
Einen gar nicht so kleinen Teil unseres Lebens verschlafen wir. Einen Großteil unserer Zeit verbringen wir mit Arbeit. Sie spielt damit eine zentrale Rolle in unserem Leben. Nicht ohne Grund gibt es daher eine eigene medizinische Fachrichtung, die sich nur um dieses Thema kümmert: die Arbeitsmedizin. Ihr habe ich mich mit Begeisterung verschrieben.
Diese Leistungen erbringe ich für Sie:
Betriebsärztliche Betreuung von Betrieben
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ gibt die Rahmenbedingungen für den Einsatz in den Betrieben. Auch die Betreuungszeiten werden hier geregelt. Ein Unternehmer kann, je nach Größe des Unternehmens sowie Branchenzugehörigkeit zwischen verschiedenen Modellen der Betreuung wählen.
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Arbeitsmedizinische Vorsorge
An Arbeitsplätzen können Gefahren für die Gesundheit bestehen, die man nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen völlig minimieren kann. Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten frühzeitig erkannt und durch eine gute Beratung verhindert werden.
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Medizinische Untersuchungen für den Führerschein (LKW, Bus, Taxi) und die Feuerwehr
Diese Untersuchungen richten sich nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bzw. der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7).
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Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
Bei Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen geht es im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge darum festzustellen, ob ein Beschäftigter den Anforderungen an den Arbeitsplatz aus medizinischer Sicht gerecht werden kann.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Unternehmer sind nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Ziel dabei ist, dass Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert und der Arbeitsplatz erhalten und gesichert wird.
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Gesundheitstage / Betriebliche Gesundheitsförderung
Das Thema betriebliche Gesundheitsförderung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Gesunde Mitarbeiter sind ein Gewinn für Unternehmen. Und auch die Mitarbeiter profitieren, wenn sie an Ihrem Arbeitsplatz niedrigschwellige Gesundheitsangebote annehmen können.
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Reisemedizin und Impfungen
„Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen“ sagte schon Goethe 1795. Damit eine Reise zu einem guten Erlebnis wird, empfiehlt sich eine reisemedizinische Beratung. Hierbei wird der individuelle gesundheitliche Zustand in Hinblick auf die bevorstehende Reise besprochen.
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Sie suchen eine Betriebsärztin in Frankfurt, Darmstadt oder im Rhein-Main-Gebiet?
Ich bin Fachärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin in Frankfurt.
Sie erreichen mich telefonisch unter 0175 98 40 718 und per E-Mail an info@arbeitsmedizin-pierau.de. Oder schicken Sie mir gleich hier eine Nachricht:
Mein aktueller Blog-Beitrag
Betriebliches Gesundheitsmanagement: Nicht nur eine Modeerscheinung
Warum das betriebliche Gesundheitsmanagement ein Benefit für Mitarbeitende und Unternehmen ist In der heutigen Zeit, in der sich die Arbeitswelt ständig wandelt und die Anforderungen an Mitarbeitende zunehmen, gewinnt das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) immer...
Arbeitsschutz in Deutschland
In Deutschland ist der Arbeitsschutz in einem dualen System geregelt. Es besteht aus dem staatlichen Arbeitsschutz (Bund und Länder) sowie den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften).
Seitens des Staates werden Gesetze, Verordnungen und Regeln erlassen:
Gesetze, z.B.:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Mutterschutzgesetz (MuschG)
Verordnungen, z.B.:
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Gefahrstoffverordnung (Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen, GefStoffV)
- Biostoffverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen, BioStoffV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Regeln, z.B.:
- Arbeitsstättenregeln (ASR)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Seitens der Unfallversicherungsträger werden, nach Bedarfsprüfung und mit Genehmigung von Bund und Ländern Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), Regeln und Informationen herausgegeben:
Vorschriften, z.B.:
Regeln, z.B.:
Informationen, z.B.: