Arbeitsmedizinische Vorsorge in Frankfurt Main durch Dr. Pierau

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiger Baustein im betrieblichen Arbeitsschutz. Nicht alle Gefahren an Arbeitsplätzen können durch technische oder organisatorische Maßnahmen völlig minimiert werden. Als persönliche Maßnahme sollen daher durch die arbeitsmedizinische Vorsorge frühzeitig arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten erkannt und durch eine gute Beratung ihr Entstehen überhaupt verhindert werden.

Inhalte der Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge findet in der Regel anlassbezogen mit Ihrem Betriebsarzt statt. Alle Inhalte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dienen dem Arzt lediglich als Grundlage einer guten und eingehenden Beratung. Als betreuender Betriebsarzt kenn Ihr Arzt Ihr Unternehmen. Zudem erfasst er in der Vorsorge die individuellen Gegebenheiten von Arbeitsplatz und Ihrem gesundheitlichen Zustand. Er berät Sie zu Gefährdungen am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel zu Gefahrstoffen, persönlicher Schutzausrüstung (Gehörschutz, Augenschutz und weitere), aber auch andere Themen wie physische oder psychische Belastungen können Thema einer Vorsorge sein.

Wichtig ist, dass hier auch immer der individuelle Ansatz verfolgt wird. Damit die Beschäftigten möglichst lange und zufrieden Ihrer Tätigkeit nachgehen können. Teil einer Vorsorge können auch verschiedene Untersuchungen sein. So kann im Rahmen der Vorsorge ein Sehtest, ein Hörtest, eine Funktionsuntersuchung der Lunge, ein EKG, eine Ergometrie oder auch Untersuchungen von Blut und Urin angeboten werden. Wichtig ist, dass dies immer freiwillig erfolgt. Wieso und weshalb diese Untersuchungen im Rahmen der entsprechenden Vorsorge empfehlenswert sind, kann Ihnen Ihr Betriebsarzt gerne erläutern.

Vorsorgeanlässe

Die konkreten Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorge, also wann genau ein Unternehmen seine Beschäftigten zu dieser einladen muss, ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sind im Anhang der Verordnung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.

Dabei unterscheidet man verschiedene Formen der Vorsorge:
Pflichtvorsorge: Sie ist durch den Unternehmer zu veranlassen, der Angestellte muss teilnehmen.
Angebotsvorsorge: Sie ist durch den Unternehmer zu veranlassen, der Angestellte kann teilnehmen.

Darüber hinaus gibt es auch eine weitere Form der Vorsorge, die sogenannte Wunschvorsorge. Sie ist durch den Unternehmer immer zu ermöglichen. Außer er kann nachweisen, dass aufgrund der getroffenen Beurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.

Eine wichtige Tätigkeit der Betriebsärztin neben der Durchführung der Vorsorge ist, den Unternehmer bei der Auswahl der entsprechenden Vorsorge zu unterstützen.

Die ArbMedVV unterscheidet verschiedene Kategorien von Vorsorgen. So werden unterschiedliche Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Asbest, Blei, Lösemittel und viele mehr) und Biostoffen (Gesundheitsdienst, Labore) aufgelistet. Auch physikalische Einwirkungen wie Lärm, Vibrationen, Hitze oder Kälte können Vorsorgeanlass sein. Ein Anlass, der sehr viele Menschen heutzutage betrifft, sind die Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Aber auch Arbeitsaufenthalte im Ausland können unter Umstände eine Vorsorge erfordern.

Ein kleiner Exkurs in die Geschichte der Arbeitsmedizin

Die ArbMedVV mit ihren Inhalten und der Regelung zu den Vorsorgen wurde im Jahr 2008 verabschiedet. Sie bildet die rechtliche Grundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge und ist als Teil der Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb ein wichtiger Bestandteil. Dennoch hört man häufig im Zusammenhang mit den Vorsorgen die „G-Nummern“ oder „Grundsätze“ mit verschiedenen Ziffern. Die „DGUV Grundsätze“ waren eine seit den 1970ern von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) herausgebrachte Handlungsanleitung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen. In Anlehnung an die Anlässe der ArbMedVV wurden diese Handlungsanleitungen grundlegend überarbeitet und ersetzen diese seit dem 01.08.2022 als „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“.

Ihre Betriebsärztin im Rhein-Main-Gebiet

Ich bin Fachärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin in Frankfurt.

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